Webdesign mit einem technisch fehlerfreien Setup
Unternehmen bewerten ihre Webpräsenz oft anhand von optischen Aspekten. Google prüft für die Platzierung in den Such-Ergebnissen die technischen Performance wie z.B. der Ladezeit und weiteren 130+ Metriken. Google stellt dafür das Prüftool “Page Speed Insight” bereit.
Als Website-Entwicklungspartner setzt PageSpeed100.expert, Maßstäbe für die erfolgreiche Entwicklung eines umsatzstarken Geschäfts. Die Grundlage bilden die Google Core-Web-Vitals (Google PageSpeed – techn. Prüfung für Webseiten) für die Beste Platzierung in den Such-Ergebnissen.
Als WP eDeveloper – Google Experte für Page Speed Insights, Webdesign mit techn. Prüfung für Webseiten und Workspace leistet “PageSpeed100.expert” mit geballten Fachkenntnissen in der Web-Entwicklung die besten Voraussetzungen, damit Produkte oder Dienstleistungen auch jeden Kunden erreicht, der danach sucht.
Was PageSpeed100.expert zum Marktführer in Europa macht.
Transparente Leistung
Unsere Referenz ist unser Online-Auftritt mit einem Score von 4 x 100 in Desktop & Mobile der den strengen Qualitätskriterien von Google für die Beste Platzierung in den Such-Ergebnissen entspricht!
PageSpeed Insights
Google stellt das kostenlose Tool “PageSpeed Insights” bereit. Neben dem Einfluss einer schnellen Ladezeit die das SEO-Ranking direkt beeinflusst, treibt man die Kundschaft mit einer langsamen, fehlerhaft programmierten Webseite direkt zur Konkurrenz!
In Sekunden ist jeder Online-Auftritt geprüft.
Die Ladezeit einer Webseite hat direkten Einfluss auf das Benutzererlebnis. Bereits mit einer Ladezeit einer Website von 3. Sekunden werden 32 % der Online-Besuche abgebrochen. Bei einer Ladezeit von 5. Sekunden, kann man von einem Umsatzverlust von 92 % ausgehen. Die Conversion-Rate fällt durchschnittlich um ganze 50 Prozent, wenn eine mobile Website drei Sekunden statt nur einer zum Laden braucht.*
Nicht nur „Gut“, sondern „Besser“! – Tatsache. PageSpeed100.expert programmiert technisch fehlerfreie Webseiten & Online-Shops.
Welcher Online-Auftritt kann das noch von sich behaupten?
★★★★★
Umsatz-Verlust 2,5 Milliarden*
Prüfungen haben ergeben, der Umsatzverlust durch fehlerhaft programmierte Webseiten wird in Deutschland (bei 67 Millionen Nutzern im Jahr 2023) jährlich auf 2,5 Milliarden Euro beziffert.
Europaweit liegt der Schaden bei 27,49 Milliarden Euro (bei 737 Millionen Nutzern) und weltweit bei 201,47 Milliarden Euro (bei 5,4 Milliarden Nutzern).
Lassen Sie unser Adrenalin auf Google treffen! Ergebnisse sind in Sekunden geprüft und per API sofort zur Indexierung bei Google oder auch Bing beauftragt.
So einfach kann es sein!
Sobald Sie den Service erworben haben, senden Sie uns eine E-Mail, damit wir die beste Art und Zeit für die Durchführung des Services vereinbaren können.
Wir führen den „Ist-Zustand“ durch und fertigen ein Protokoll über das Ergebnis und machen uns an die Arbeit.
Zwischenbericht
Sie erhalten einen Zwischen-Bericht. Ggf. enthält dieser, Empfehlungen zur Implementierung von Diensten oder Plugins.
PageSpeed100.expert nimmt keine eigenständige Implementierung oder Beauftragung externer Dienstleister vor.
Abschluss-Check
Mit Abschluss der Optimierungs-Maßnahmen, erstellt PageSpeed100.expert einen Report den Sie mit dem Google Page Speed Gegenprüfen können.
Gerne übernehmen wir auch die weitere Betreuung.
WordPress-Optimierung – Servicebedingungen
Schwarze Schafe der Branche

Das Angebot von Agenturen und YouTube-Influencern prüfen!
Oftmals verschaffen sich Unternehmen nur einen optischen Eindruck. Bei einem Online-Auftritt ob Personal-Brand oder Online-Shop – es geht um den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen. Lassen Sie sich nicht von einem smarten Lächeln und einem Lockpreisangebot verleiten.
Mit einem 24/7-Verkausagenten trägt man die Verantwortung für das eigene Unternehmen, den Umsatz, Arbeitsplätze, die Familie … Eine denkbar schlechte Idee das von einem Studenten erledigen zu lassen. Bunte Bilder kann jeder, programmieren nicht!
Prüfen Sie bei der Auswahl einer Agentur einfach deren Website mit dem Google PageSpeed. Sie gibt Aufschluss über das tatsächliche Können. Schließlich geht es genau darum, optimale Performance in technischer Hinsicht zu erreichen. Die Website der Agentur sollte zeigen, wie gewissenhaft gearbeitet wird – oder ob Sie etwas Zusammengeschustertes erhalten.
Unterschreiben Sie keine Verträge in denen nicht die Mindestanforderungen der technischen Performance hinsichtlich des Google Page Speed und / oder SEObility festgehalten sind. Nicht nur die Optimierung der Startseite ist wichtig – Der Google-Algorithmus prüft auch alle indexierten Unterseiten! Lassen Sie sich nicht von der Optik täuschen! Bunte Bilder kann jeder – Fehlerfrei Programmieren nicht! Google endscheidet über die Platzierung in den Such-Ergebnissen, nicht der Agentur-Inhaber.
Schadensersatzanspruch bei mangelhafter Leistung.
Der Schadensersatzanspruch bei mangelhafter Leistung (z.B. einer Webseite) richtet sich im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) primär nach dem Werkvertragsrecht, da die Erstellung einer Webseite in der Regel als Herstellung eines Werkes anzusehen ist (§ 631 BGB). Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html
Die zentralen Paragraphen für Mängelgewährleistung und Schadensersatz im Werkvertragsrecht sind:
§ 633 BGB – Sach- und Rechtsmangel:
Definiert, wann ein Werk (die Webseite) frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Ein Mangel liegt vor, wenn die Webseite nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art nicht üblich ist und die der Besteller nicht erwarten musste. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__633.html
§ 634 BGB – Rechte des Bestellers bei Mängeln:
Listet die zentralen Rechte auf, die der Besteller (Auftraggeber der Webseite) bei Mängeln hat. Dazu gehören das Recht auf Nacherfüllung (§ 634 Nr. 1), das Recht zur Selbstvornahme unter bestimmten Voraussetzungen (§ 634 Nr. 2), das Rücktrittsrecht vom Vertrag oder die Minderung des Werklohns (§ 634 Nr. 3) sowie – für diesen Text besonders relevant – der Anspruch auf:
Nr. 4: Schadensersatz (nach den Voraussetzungen der §§ 280, 281, 283 und 311a) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284). Letzterer kann anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung gefordert werden, wenn der Besteller im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung Aufwendungen gemacht hat, die er billigerweise machen durfte und die nun nutzlos sind (z.B. Kosten für bereits gebuchte Werbemaßnahmen für den fehlerhaften Webshop). Link zu § 634 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634.html Link zu § 284 BGB (Ersatz vergeblicher Aufwendungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__284.html
Die Verweisungen in § 634 Nr. 4 BGB sind entscheidend für den Schadensersatzanspruch:
§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung:
Dies ist die Grundnorm für Schadensersatz bei Pflichtverletzungen. Ein Mangel stellt eine Pflichtverletzung dar. Der Unternehmer (Webseiten-Ersteller) muss die Pflichtverletzung in der Regel zu vertreten haben (Verschulden, wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet).
Schadensersatz neben der Leistung (§ 280 Abs. 1 BGB): Für Schäden, die durch den Mangel entstanden sind, aber die Leistung selbst noch erbracht werden kann/soll (sog. Mangelfolgeschäden, z.B. entgangener Gewinn, weil der fehlerhafte Webshop nicht funktioniert hat). Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html
Schadensersatz statt der Leistung (§ 280 Abs. 1, Abs. 3 i.V.m. §§ 281, 282, 283 BGB):
§ 281 BGB – Schadensersatz statt der Leistung bei nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung: Dies ist der häufigste Fall bei „minderwertiger Leistung“. Der Besteller kann Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Unternehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (§ 635 BGB) gesetzt hat.
– „Kleiner Schadensersatz“: Der Besteller behält die mangelhafte Webseite und verlangt den Minderwert als Schaden oder die Kosten der Mangelbeseitigung durch einen Dritten (nach gescheiterter Nacherfüllung).
– „Großer Schadensersatz“: Der Besteller gibt die mangelhafte Webseite zurück und verlangt Schadensersatz für die Nichterfüllung des gesamten Vertrages (wenn die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist). Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__281.html (Hinweis: § 282 BGB, der hier auch zitiert, aber nicht weiter erläutert: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__282.html)
§ 283 BGB – Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht: Relevant, wenn die Nacherfüllung unmöglich ist. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__283.html
§ 311a Abs. 2 BGB – Schadensersatz statt der Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit: Wenn die mangelfreie Erstellung von Anfang an unmöglich war und der Unternehmer dies kannte oder kennen musste. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311a.html
Wichtig im Ablauf:
Bevor Schadensersatz statt der Leistung gefordert werden kann (oder auch Rücktritt oder Minderung), muss dem Unternehmer in der Regel zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (§ 635 BGB) gegeben werden, d.h. die Beseitigung des Mangels. Hierfür ist meist eine Fristsetzung erforderlich (§ 281 Abs. 1 BGB). Link zu § 635 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__635.html (Link zu § 281 BGB siehe oben)
Zusammenfassend:
Der Anspruch auf Schadensersatz bei einer minderwertigen Webseite basiert auf § 634 Nr. 4 BGB, der wiederum maßgeblich auf §§ 280, 281 BGB verweist, unter Berücksichtigung der werkvertraglichen Besonderheiten wie dem vorrangigen Recht auf Nacherfüllung.
Alle Angaben ohne Gewähr! Der zitierte Text stellt keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Fall sollte immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) u. Betriebswirt Immo W. Fietz – EDV-Sachverständiger im Bereich der Informationstechnologie und neue Medien.
– EWVIVS-Zertifizierung
– DT. Gutachter-Verband
– YouTube
Musterschreiben
Mängelrüge und Aufforderung zur Nacher-füllung in der Informationstechnologie
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Mit Stolz, zählt PageSpeed100.expert zu den besten der Branche. Zu den 5.4 % aller Agenturen, die ein fehlerfreies Setup für maximalen Umsatz leisten. Quelle
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